Hans-Jürgen Papier

Hans-Jürgen Papier Präsident des Bundesverfassungsgerichts Interview Berliner Zeitung 13.09.2021 „Nach dem Grundgesetz können die Grundrechte auch in einer Notstandssituation nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, im Grundgesetz, ist das bewusst nicht so geregelt worden. Es gilt mmer der Grundsatz: In dubio pro liberate.”“

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier

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